–› Stakeholder, Mitbestimmungsgesetz
Sofern Projekte personalrelevante Veränderungen beinhalten, sind sie in der Regel mitbestimmungspflichtig. Die Einbeziehung des Betriebsrats/Personalrats als wichtige Stakeholder ist daher gesetzlich vorgeschrieben und unabdingbar. Anstatt einer konstruktiven Zusammenarbeit sowie offenen und aktiven Information und Beteiligung der Arbeitsnehmervertreter wird von der Projektleitung aber oft eine sehr restriktive Politik verfolgt, die destruktiv ist und meistens zu größeren Problemen führt.