* Vom englischen »claim« = Anrecht, Beanspruchung.
Synonyme: Anspruch, Forderung, Nachforderung, ggf. Nachtrag
Finanzielle, terminliche oder sachliche Forderungen und Ansprüche eines Vertragspartners
an einen anderen infolge von Abweichungen
bzw. Änderungen, Erschwernissen oder Schäden
im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung
[8]. Forderungen und Ansprüche können sich
auch in internen (nicht explizit vertraglich geregelten) Kunden-Lieferanten-Beziehungen ergeben, unabhängig davon, inwieweit sie überhaupt
gestellt oder durchgesetzt werden können oder
sollen. Forderungen und Ansprüche sind beispielsweise:
• zusätzliche Vergütungen,
• Terminverlängerungen,
• Funktionsanpassungen, z.B. aufgrund gesetzlicher Vorschriften,
• Nacherfüllung, Schadensersatz, Vertragsstrafe.
Anspruchsgrundlagen dafür können sein:
• Leistungsänderungen und Zusatzleistungen,
z.B. Mehrungen, »außervertragliche Leistungen«,
• Gewährleistungs- oder Garantiefälle,
• Leistungsstörungen und Verletzung von vertraglichen Pflichten, z.B. teilweise Nichtleistung, Schlechtleistung, Verzug.
Erst wenn Ansprüche geltend gemacht, d. h. Forderungen an die jeweils andere Vertragspartei
gestellt werden, werden sie zu »Nachforderungen«. Als »Nachträge« bezeichnet man in der
Praxis meist (nur) Vergütungs(nach)-forderungen für (zunächst) »außervertragliche Leistungen«, die (dann) entweder in zusätzlichen vertraglichen Vereinbarungen geregelt oder direkt
(häufig mit Angebot und Annahme) genehmigt
werden.