[engl.: Warranty] Freiwillige Verpflichtung eines Garantiegebers
(Garanten), für einen Erfolg in der Weise einzustehen, dass er beim Nichteintritt des Erfolgs
ohne Rücksicht auf Verschulden dem Garantieempfänger Ersatz leistet. Diese Art von Verpflichtung wird auch als »selbstständige Garantie« bezeichnet im Unterschied zur »unselbstständigen Garantie« der Mängelhaftung, zu der ein Hersteller bzw. Auftragnehmer gesetzlich
oder durch sonstige Rechtsvorschriften verpflichtet ist [21].
–› Gewährleistung, Mangel, Nacherfüllung