[engl.: Joint
Venture (JV)]
Form der Unternehmensorganisation und
Unternehmenskooperation. Ein Gemeinschaftsunternehmen liegt vor, wenn zwei oder mehr eigenständige Unternehmen ein gemeinsames
Tochterunternehmen gründen. Im Vergleich zur
ARGE (Arbeitsgemeinschaft) kann ein GU zwar
ebenso auf seinen Zweck bezogen zeitlich begrenzt sein, aber auch unbefristet sein. Während
für eine ARGE somit eine eher kleine, temporäre
Organisation aufgebaut wird, sind für GU weitergehende Strukturen erforderlich, die vor
allem eine über die ARGE hinausgehende Gesellschaftsform erfordern.
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