[engl.: General Planning Engineer or Architect Engineer]
Auftragnehmer, der bei einem Vorhaben, z.B.
Projekt oder Projektteilbereich, durch vertragliche Vereinbarung sämtliche (technischen) Planungsleistungen sowie die Ausführungsüberwachung und dafür die gesamte Verantwortung
einschließlich Haftung und Gewährleistung
übernimmt. Dem Generalplaner steht es frei, die
Planungsleistungen mit eigenen Mitarbeitern zu
erfüllen und/oder an Unterauftragnehmer zu
vergeben, wobei sich der Auftraggeber in der
Regel ein Mitspracherecht bei der Auswahl vorbehält [19].