[engl.: General Contractor]
Auftragnehmer, der bei einem Vorhaben, z.B.
Projekt oder Projektteilbereich, durch vertragliche Vereinbarung sämtliche (technischen) Planungs- und Ausführungsleistungen und dafür
die gesamte Verantwortung einschließlich Haftung und Gewährleistung übernimmt. Der Generalübernehmer erbringt in der Regel – außer
Managementleistungen – selbst keinerlei (technische) Planungs- und Ausführungsleistungen,
sondern vergibt sie sämtlich an andere Unternehmen weiter, ggf. auch an Generalunternehmer. Der Generalübernehmer erfüllt alle Managementaufgaben, die ansonsten dem Auftraggeber obliegen. Ausgenommen davon sind im
Bauwesen die originären Bauherrenaufgaben,
z.B. Umgang mit Behörden, die nicht delegierbar bzw. übertragbar sind [21]. Der Generalübernehmer kann auch als »Totalübernehmer
(TÜ)« für ein komplettes Investitionsvorhaben
tätig werden. Im Bauwesen und Anlagenbau bezeichnet man ihn manchmal auch als »Schlüsselfertigunternehmer« (für »schüsselfertige« Gebäude oder Anlagen) und die entsprechende
Vertragsart als Turnkey-Vertrag.
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