[engl.: General Contractor for Engineering or/and Construction]
Auftragnehmer, der bei einem Vorhaben, z.B. Projekt oder Projektteilbereich, durch vertragliche Vereinbarung sämtliche (technischen) Planungsleistungen (als Generalplaner) oder sämtliche Ausführungsleistungen oder beide Leistungsbereiche zusammen übernimmt und dafür jeweils die gesamte Verantwortung einschließlich Haftung und Gewährleistung übernimmt. Generalunternehmer sind insbesondere bei Bauprojekten in der Bauausführung üblich. Generalunternehmer erledigen meist selbst wesentliche Teile der beauftragten Ausführungsleistungen, z.B. Rohbauarbeiten, durch das eigene Unternehmen und vergeben die übrigen Leistungen an Unterauftragnehmer, wobei sie dem Auftraggeber gegenüber allein in der Verantwortung verbleiben [21]. Gegebenenfalls erbringt der Generalunternehmer auch Teile der Ausführungsplanung; man spricht dann von einem »qualifizierten Generalunternehmer«. Als »Totalunternehmer (TU)« für ein komplettes Investitionsvorhaben besorgt er für den Auftraggeber teilweise auch noch das Grundstück und regelt Finanzierungsfragen [19]. Auftraggeber für Generalunternehmer sind – neben öffentlichen oder privaten Bauherren – Investoren und Generalübernehmer.