[engl.: Warranty]
Synonyme: (gesetzliche) Mängelhaftung, »unselbstständige Garantie«
Gesetzlich oder in sonstigen Rechtsvorschriften
festgelegte Verpflichtung des Auftragnehmers
zur Mängelfreiheit seines Werkes, d. h. der im
Rahmen des Projekts erbrachten Lieferungen
und Leistungen, zum Zeitpunkt der Abnahme
bis zum Ende der Gewährleistungsfrist. Gewährleistungsfristen und -bedingungen werden in der
Regel im Vertrag festgelegt [21].
Hinweis: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
ist beim Werkvertrag § 634 die frühere Benennung »Gewährleistung« durch »Rechte des Bestellers bei Mängeln« ersetzt worden.
–› Mangel, Nacherfüllung