Honorar-Ordnung für Architekten und
Ingenieure
Bundesweit verbindliche Regelung für die Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen im Bauwesen – einschließlich Leistungen
der Projektsteuerung (§ 31). Die HOAI ist geltendes Recht für alle privaten Auftraggeber und für
Auftraggeber der öffentlichen Hand einerseits
sowie für Architekten und Ingenieure als Auftragnehmer andererseits. Die Gesamtabwicklung
eines Bauprojekts ist in der HOAI grundsätzlich
in neun allgemeine Leistungsphasen (jeweils mit
Grundleistungen und Besonderen Leistungen)
gegliedert:
1. Grundlagenermittlung,
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung),
3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung),
4. Genehmigungsplanung,
5. Ausführungsplanung,
6. Vorbereitung der Vergabe,
7. Mitwirkung bei der Vergabe,
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung),
9. Objektbetreuung und Dokumentation.
Im Leistungsbild Projektsteuerung des DVP
Deutscher Verband der Projektmanager in der
Bau- und Immobilienwirtschaft e.V. werden
diese neun Projektphasen zu fünf Projektstufen
der Projektsteuerung zusammengefasst.
–› Phasenmodell, Projektsteuerung