Korrekturmaßnahme [engl.: Corrective Action or Measures]
(1) Im Qualitätsmanagement eine Maßnahme zur Beseitigung der Ursachen eines entstandenen Fehlers oder eines ungewollten Zustands, z.B. in einem Projekt. Grundsätzlich ist zwischen Korrektur und Korrekturmaßnahme zu unterscheiden. Im Gegensatz zur präventiven Vorbeugungsmaßnahme, die schon das Entstehen möglicher Fehler von
vornherein verhindern soll, dient die Korrekturmaßnahme dazu, das nochmalige Auftreten eines bereits entstandenen Fehlers oder ungewollten Zustands zu verhindern.
(2) Im Projektmanagement eine dokumentierte Steuerungsmaßnahme der Projektabwicklung, um die zukünftige Projektleistung in Übereinstimmung mit dem Projektmanagement-Plan zu bringen [9].
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