Kostenermittlung [engl.: Cost Evaluation]
Schätzung und Berechnung der voraussichtlich entstehenden Projektkosten (Plan-Kosten bzw. Soll-Kosten), Erfassung und Feststellung der tatsächlich entstandenen Projektkosten (Ist Kosten) sowie Prognosen der zu erwartenden Projektkosten bei Fertigstellung.
Hinweis: Im Bauwesen werden unter dem Oberbegriff »Kostenermittlung« nach DIN 276 (Kosten im Hochbau) mehrere, inhaltlich unterschiedliche Begriffe zusammengefasst. Je nach Projektfortschritt versteht man darunter [19]:
Kostenschätzung: überschlägige Ermittlung der Projektkosten aufgrund von Erfahrungswerten aus bereits durchgeführten Projekten – auf der Grundlage der Vorplanung zur Entscheidung über die weitere Planung,
Kostenberechnung: differenzierte Ermittlung der Projektkosten aufgrund von ermittelten Leistungsmengen und erfahrungsgemäß üblichen Preisen – auf der Grundlage der Entwurfsplanung zur Entscheidung über die Entwurfsplanung,
Kostenanschlag: möglichst genaue Ermittlung der voraussichtlichen (wahrscheinlichen) Projektkosten nach Einheits- oder Pauschalpreisen von Bieterangeboten aufgrund von Ausschreibungsunterlagen und Leistungsbeschreibungen – auf der Grundlage der Ausführungsvorbereitung zur Entscheidung über die Ausführungsplanung,
Kostenfeststellung: Ermittlung der tatsächlich entstandenen Projektkosten, d. h. der bezahlten und ggf. noch zu bezahlenden Kosten/ Rechnungen, zum Nachweis und zur Dokumentation der Baukosten, ggf. zu Vergleichszwecken.
Der im allgemeinen Sprachgebrauch häufig verwendete Begriff »Kostenvoranschlag« bezeichnet ein (verbindliches oder auch unverbindliches) Preisangebot des Verkäufers eines Produktes und/oder einer Dienstleistung zum Zwecke
des Auftragserhalts. Diese Art der Kostenermittlung wird im Englischen auch als Should-Cost Estimates bezeichnet.
–› Kalkulation, Kostenkontrolle, Kostenrahmen, Kostensteuerung