Nacherfüllung [engl.: Rework or Remedy]
Synonyme: Nacharbeit, (früher) Nachbesserung

(1) Nachträgliche Herstellung der (vertraglich) vereinbarten Beschaffenheit, Eignung, Funktion und/oder des vorgesehenen Verwendungszwecks einer Projektlieferung oder -leistung, z.B. aufgrund einer Beanstandung, Mängelanzeige und/oder eines Vorbehalts bei der Abnahme.
(2) Handlung, die vorgenommen wird, um eine mangelhafte oder nichtkonforme Komponente in Übereinstimmung mit den Anforderungen und/oder Spezifikationen zu bringen. Bevor die Mängelbeseitigung [engl.: Defect Repair] an einer Projektkomponente vorgenommen werden kann, sind die Mängel zunächst (formal) zu identifizieren und zu dokumentieren einschließlich einer Empfehlung, ob die betroffene Komponente repariert oder vollständig ersetzt werden soll [9].

Hinweis: Die Benennung »Nacherfüllung« (beim Werkvertrag) ist als juristischer Begriff im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §635) allgemein verbindlich festgeschrieben und im Einzelnen geregelt. Sie ersetzt die frühere Bezeichnung »Nachbesserung, Mängelbeseitigung«.

–› Fehler, Mangel, Gewährleistung, Leistungsstörung, Werkvertrag