Risikoübertragung [engl.: Risk Transference] Risikostrategie, bei der Projektrisiken bzw. deren Auswirkungen zusammen mit der Verantwortung für deren Bewältigung auf Dritte verlagert werden, z.B. auf Auftraggeber, Lieferant, Unterauftragnehmer, Versicherung, Bank oder Staat. Dieses Vorgehen wird salopp auch als »Abwälzen«, »Überwälzen« oder »Durchstecken« des Risikos bezeichnet. Bei vertraglichen Vereinbarungen zur Aufteilung von Risiken zwischen den Vertragspartnern oder zur Aufteilung von Haftung und Versicherung spricht man häufig von Risikoausschluss, obwohl es sich tatsächlich nicht um den Ausschluss der Risiken handelt, sondern (nur) um deren Übertragung an den jeweils anderen Vertragspartner oder den Versicherer [7]. –› Haftungsbegrenzung