[engl.: Arbitration]
Insbesondere in Bau- und Anlagenbauprojekten, vermehrt aber auch anderen Projektarten, eingesetztes, zwischen Vertragspartnern vereinbartes und von ihnen bestelltes Gremium rechtserfahrener und engagierter Fachleute zur außergerichtlichen Streitregelung. Es ist meist aus drei Personen zusammengesetzt, jeweils eine aus den beiden Vertragsparteien und eine aus einer bereits im Vertrag zu benennenden unabhängigen Organisation. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sie sich im Fall von Streitigkeiten (zwischen ihnen) der Entscheidung dieses Schiedsgerichts unterwerfen wollen, um sich der staatlichen Gerichtsbarkeit zu entziehen. Regeln für Schiedsgerichtsverfahren bietet beispielsweise die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS). Ausprägungsformen von Schiedsgerichten zur Schlichtung bei außergerichtlicher Streitregelung in internationalen Projekten sind beispielsweise die so genannten Dispute Review Board (DRB) oder Dispute Adjudication Board (DAB)
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