[engl.: Job]
Einer Person zugeordneter Aufgaben-, Zuständigkeits-, Verantwortungs- und Kompetenzbereich (Befugnis). Im einfachsten Fall wird jeder
Stelle genau eine Funktion zugeordnet. In der
Praxis ist dies nur selten zu realisieren, denn in
kleinen Projekten wird jede Stelle mehrere
Funktionen zu erfüllen haben und in Großprojekten können bestimmte Funktionen die Zuordnung mehrerer Stellen erfordern [7].
Bei der Stellenbildung sollte grundsätzlich das
so genannte Kongruenzprinzip, d. h. die Einheit
von Aufgabe und Kompetenz (im Sinne von Zuständigkeit, Verantwortung, Befugnis) beachtet
werden. Man unterscheidet Stellen mit Weisungsrecht (Leitungsstellen) und Stellen ohne
Weisungsrecht (Ausführungsstellen) [6].
–› Aufbauorganisation