Synonym: Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen (seit 2002 neuer Titel)
Gesetzesähnliche Regelung für die Verdingung, Abwicklung und technische Durchführung der Leistungserbringung im Bauwesen. Die
VOB besteht aus drei Teilen: Teil A für die Vergabe von Bauleistungen des öffentlichen Auftraggebers, Teil B für die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, Teil C für Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Die
Vorschriften sind Allgemeine Geschäftsbedingungen »AGB« und nach BGB, § 310 der Klauselkontrolle unterworfen [19].