[engl.: Contract Award(ing)]
Erteilung eines Auftrags über spezifizierte Lieferungen und/oder Leistungen an einen Auftragnehmer, in der Regel aufgrund eines vorliegenden Angebots. Die Vergabe im privatwirtschaftlichen Bereich kann grundsätzlich nach dem Ermessen des Auftraggebers erfolgen. Vergaben im
öffentlichen Bereich sind an gesetzliche Vorschriften (nach dem »Vergaberecht«) und/oder
gesetzesähnliche Regelungen gebunden, z.B.
VOB bei Bauprojekten. Dabei unterscheidet man
verschiedene Vergabearten – je nach (a) Art der
Bauleistung als Einzelgewerke, in Paketen, an
einen Generalplaner, Generalunternehmer, Generalübernehmer (»Schlüsselfertigunternehmer«)
etc., (b) Vergütungsbasis als Selbstkostenerstattungsvertrag, Stundenlohnvertrag, Leistungsvertrag (Einheitspreis- und Pauschalpreisvertrag),
(c) Art der Ausschreibung öffentlich, beschränkt
oder »freihändig« (ohne förmliches Verfahren).
–› Auftragserteilung, Verdingungsordnung
VOB/VOL/VOF, Verdingungsunterlagen, Vertrag