[engl.: Contract]
Synonym: Kontrakt
Rechtswirksame Vereinbarung zwischen Vertragsparteien (in der Regel in schriftlicher Form
als Vertragsdokument oder Vertragsurkunde),
in der festgelegt wird, wer an wen was zu liefern
und zu leisten hat und welche Bedingungen
dafür gelten. Einer Leistung entspricht im gewerblichen Bereich immer eine gleichwertige
Gegenleistung, in aller Regel die Zahlung einer
Vergütung [2]. Ein Vertrag kommt im Allgemeinen mit der Unterzeichnung des Vertragsdokuments durch die Vertragsparteien rechtwirksam
zustande oder durch die unveränderte (vorbehaltlose) Annahme eines schriftlichen (ggf. auch
eines mündlichen) Angebots. Die Gestaltung des
Vertrags, d. h. die Festlegung der Vertragsbestimmungen, ist in Deutschland grundsätzlich
frei (Vertragsfreiheit = Vertragsautonomie).
Alle vertraglichen Regelungen sind erlaubt, sofern sie nicht gegen geltende Gesetze, die »guten
Sitten« oder gegen »Treu und Glauben« verstoßen. Grundlegende Vorschriften zu bestimmten,
für Projekte relevante Vertragsarten enthält das
Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Kaufrecht
(§ 433ff.), Dienstvertragsrecht (§ 611ff.) und
Werkvertragsrecht (§ 631ff.). Die im Projektgeschäft am häufigsten vorkommende Vertragsart
ist der Werkvertrag. Projektverträge gliedern
sich im Allgemeinen in fünf Blöcke [6]:
1. Präambel (Ausgangssituation, Ziele),
2. Definitionen (Begriffe, Begriffsbestimmungen,
Abkürzungen),
3. Lieferungen und Leistungen (Leistungsbeschreibungen, Spezifikationen),
4. Kommerzieller und organisatorischer Teil
(z.B. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Termine),
5. Juristischer Teil (z.B. Haftung und Gewährleistung, Pflichtverletzung, Schiedsgericht).
Hinsichtlich der Vergütungsregelung unterscheidet man grundsätzlich drei Kategorien von
Projektverträgen [engl.: Contract Types]:
• Festpreis- oder Pauschalpreisvertrag [engl.:
Fixed Price or Lump Sum Contract],
• Kostenerstattungsvertrag [engl.: Cost-Reimbursable Contract],
• Aufwandsvertrag auf Zeit- und Materialbasis
[engl.: Time and Material Contract (T&M)].
In der Praxis existiert innerhalb dieser Vertragskategorien eine Vielzahl von Vertragsvarianten,
z.B.:
• Festpreis oder Pauschalpreis [engl.: Firm
Fixed Price (FFP) or Lump Sum],
• Festpreis plus Leistungshonorar [engl.: Fixed
Price Incentive Fee (FPIF)],
• Garantierter Maximalpreis [engl.: Guaranteed Maximum Price (GMP)],
• Selbstkostenerstattung plus Gebühr [engl.:
Cost Plus Fee (CPF)],
• Selbstkostenerstattung plus prozentualem
Kostenanteil [engl.: Cost Plus Percentage of
Cost (CPPC)],
• Selbstkostenerstattung plus Leistungshonorar
[engl.: Cost Plus Incentive Fee (CPIF)],
• Selbstkostenerstattung plus Pauschalhonorar
[engl.: Cost Plus Fixed Fee (CPFF)].
Einen Vertrag über die kompletten Lieferungen
und Leistungen für »schlüsselfertige« Gebäude
und Anlagen bezeichnet man im Bauwesen und
im Anlagenbau – unabhängig von der Vergütungsregelung – auch als Turnkey-Vertrag. Verträge nach einem Betreibermodell, die nach der
Inbetriebsetzung auch noch eine zeitspannedes Anlagenbetriebs umfassen, nennt man BOT-Vertrag (Build-Operate-Transfer) oder BOOT-Vertrag (Build-Own-Operate-Transfer). Sind
neben der Erstellung und Inbetriebsetzung noch
die Wartung und Instandhaltung der Anlage
eingeschlossen, spricht man von EPCS-Verträgen (Engineering-Procurement-ConstructionServices). Weitere besondere Vertragsarten ergeben sich aus der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Organen der öffentlicher Verwaltung oder ihrer Eigenbetriebe oder -unternehmen und der Privatwirtschaft. Nach dem
Modell Public-Private-Partnership (PPP) oder
Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) werden
gemeinsam z.B. Kläranlagen, Schulen oder Kliniken errichtet und danach betrieben; man
spricht hier von PPP-Projekten und dementsprechend von PPP-Verträgen.
–› Auftrag, Aufwandsnachweis, Baumanagement, Facility-Management, FIDIC, Generalplaner, Generalunternehmer, Werkvertrag